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   LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09   

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https://dejure.org/2011,70219
LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09 (https://dejure.org/2011,70219)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12.04.2011 - 1 Sa 36/09 (https://dejure.org/2011,70219)
LAG Bremen, Entscheidung vom 12. April 2011 - 1 Sa 36/09 (https://dejure.org/2011,70219)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Ein derartiges Verhalten ist geeignet, an sich einen Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (Prüfung der ersten Stufe; BAG Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB zu prüfen, ob die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb außerdem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. bis zu der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist, zur Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führt (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98).

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Es ist anerkannt, dass eine Straftat oder schwere Vertragsverletzung, die unmittelbar Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis hat, oder ein entsprechender Verdacht einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auf der zweiten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB zu prüfen, ob die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb außerdem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. bis zu der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist, zur Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führt (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Ist der Arbeitgeber so vorgegangen, ist die Betriebsratsanhörung auch dann ordnungsgemäß, wenn das Gericht eine erwiesene Tat annimmt (vgl. BAG Urteil vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09).

    Gleiches gilt für das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, in dem das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat, dass zwar der Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens gegenüber dem Tatvorwurf einen eigenständigen Kündigungsgrund darstelle, aber beide Gründe nicht beziehungslos nebeneinander ständen.

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist zu fragen, ob auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers in der Vergangenheit in Zukunft noch mit einer den Betriebszwecken dienenden weiteren Zusammenarbeit der Parteien zu rechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - AP Nr. 61 zu § 9 KSchG 1969 m. w. N.).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Dabei sollen als Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion des anzeigenden Arbeitnehmers sowohl die Berechtigung der Anzeige als auch die Motivation des Anzeigenden oder ein fehlender innerbetrieblicher Hinweis auf die angezeigten Missstände sprechen können (vgl. BAG Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - AP Nr. 55 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; ebenso LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 02.04.2009 - 10 Sa 691/08).
  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Zwar kann es einen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellen, wenn der Arbeitnehmer eine durchschlagende Entlastung ohne vernünftigen Grund erst im Prozess vorbringt (vgl. BAG Urteil vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06), aber der Kläger hat sich schon immer darauf berufen, dass die Zeugen S. und W. ihm sein Vorgehen im Rahmen der Eigenbelege erlaubt hätten.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - DB 2011, 307 m. w. N.).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Denn substantiierter Vortrag kann von einer Partei nicht gefordert werden, wenn nur der Gegner die wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unzumutbar ist, dazu nähere Angaben zu machen (vgl. BGH Urteil vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06 - NJW-RR 2008, 343).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Dies gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Prozessbevollmächtigten nicht veranlasst hat, sich aber dieses zu Eigen macht und sich auch nicht nachträglich davon distanziert (vgl. BAG Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - NJW 2010, 3796; BAG Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - NJW 2010, 3798).
  • ArbG Mönchengladbach, 20.02.2008 - 5 Ca 3794/07

    Schadenersatz wegen veruntreuter Gelder

    Auszug aus LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
    Dies entbindet aber grundsätzlich den Arbeitnehmer nicht von seiner sekundären Darlegungslast (vgl. Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil vom 20.02.2008 - 5 Ca 3794/07).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

  • LAG Hamm, 19.10.2007 - 10 Sa 813/07

    außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Verdachtskündigung

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Im erneuten Berufungsverfahren gab das Landesarbeitsgericht Bremen mit Urteil vom 12. April 2011 (- 1 Sa 36/09 -) der Kündigungsschutzklage statt, löste aber auf den Hilfsantrag der Beklagten das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 31. Januar 2007 gegen Zahlung einer Abfindung von 50.462,53 Euro brutto auf.
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 12. April 2011 - 1 Sa 36/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. BAG, Urt. v. 10.6.2010 - 2 AZR 541/09, NJW 2011, 167; LAG Bremen, Urt. v. 12.04.2011 - 1 Sa 36/09, juris; LAG Hamm, Urt. v. 14.4.2004 - 15 Sa 77/05, juris; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17.Aufl. 2017 = ErfK/Kiel § 9 KSchG Rdnr. 15).
  • LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13

    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des

    Am 12.04.2011 erging ein erneutes Urteil des LAG Bremen - 1 Sa 36/09.
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Auch aufgrund der erheblichen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten kann diese Prognose gerechtfertigt sein (BAG vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09, juris Rn. 12; BAG vom 10. September 2009 - 2 AZR 257/08, juris Rn. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2011 - 19 Sa 1075/11, juris Rn. 23; LAG Bremen vom 12. April 2011 - 1 Sa 36/09, juris Rn. 207).
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